Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen längst Teil des Arbeitsalltags. Mitarbeitende lassen Texte zusammenfassen, erstellen Entwürfe, übersetzen Inhalte, analysieren Daten oder nutzen KI-Funktionen direkt in Microsoft 365. Gleichzeitig werden Chatbots, automatisierte Auswertungen und intelligente Assistenzsysteme immer häufiger in bestehende Geschäftsprozesse eingebunden.
Mit dem EU AI Act für Unternehmen gelten dafür neue Regeln. Seit dem 2. August 2026 sind weitere zentrale Bestimmungen der europäischen KI-Verordnung anwendbar. Dazu gehören unter anderem Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Auch die Aufsicht und Durchsetzung mehrerer Vorgaben hat begonnen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Nutzung von ChatGPT, Microsoft Copilot oder anderen KI-Werkzeugen automatisch als Hochrisiko-Anwendung gilt. Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Welche Anforderungen ein Unternehmen erfüllen muss, hängt davon ab, welche KI eingesetzt wird, zu welchem Zweck sie genutzt wird und welche Auswirkungen die Anwendung auf andere Personen haben kann.
Unternehmen sollten deshalb nicht vorschnell sämtliche KI-Anwendungen verbieten. Sinnvoller ist es, zunächst Transparenz zu schaffen, Risiken realistisch zu bewerten und klare Regeln für die Nutzung festzulegen.
Dieser Beitrag bietet eine praktische Übersicht und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Warum der EU AI Act für Unternehmen jetzt wichtig ist
Der EU AI Act ist bereits im August 2024 in Kraft getreten. Seine Vorschriften werden jedoch schrittweise anwendbar. Erste Verbote bestimmter KI-Praktiken sowie Vorgaben zur KI-Kompetenz gelten bereits seit Februar 2025.
Seit August 2026 sind weitere wichtige Bestimmungen hinzugekommen. Besonders relevant sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie betreffen unter anderem KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, sowie bestimmte künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte.
Für Unternehmen bedeutet das: Es reicht nicht mehr aus, KI-Werkzeuge lediglich technisch bereitzustellen. Auch Zuständigkeiten, Einsatzbereiche, Mitarbeiterschulungen und die Kommunikation gegenüber Kunden oder anderen betroffenen Personen müssen betrachtet werden.
Dabei ist wichtig, zwischen verschiedenen Rollen zu unterscheiden. Ein Unternehmen kann selbst Anbieter eines KI-Systems sein, ein fremdes System lediglich nutzen oder eine bestehende KI-Lösung in eigene Dienstleistungen integrieren. Je nach Rolle können unterschiedliche Pflichten entstehen.
Welche Unternehmen sind vom EU AI Act betroffen?
Der EU AI Act für Unternehmen richtet sich nicht ausschließlich an große Technologiekonzerne oder Entwickler eigener KI-Modelle. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können erfasst sein, wenn sie KI-Systeme in der Europäischen Union einsetzen.
Die Verordnung unterscheidet unter anderem zwischen Anbietern und Betreibern beziehungsweise Nutzern eines KI-Systems.
Ein Anbieter entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Unternehmen kann beispielsweise zum Anbieter werden, wenn es eine eigene KI-Anwendung entwickelt und Kunden bereitstellt.
Ein Betreiber nutzt ein KI-System in eigener Verantwortung für berufliche Zwecke. Dazu kann bereits ein Unternehmen gehören, das KI-Werkzeuge durch seine Mitarbeitenden einsetzen lässt. Im europäischen Regelwerk wird dafür häufig der Begriff „Deployer“ verwendet.
Ein mittelständisches Unternehmen muss also keine eigene künstliche Intelligenz entwickeln, um sich mit dem EU AI Act beschäftigen zu müssen. Schon die organisierte Nutzung vorhandener KI-Dienste kann Maßnahmen zur KI-Kompetenz, internen Steuerung oder Transparenz erforderlich machen.
Nicht jede KI-Anwendung ist eine Hochrisiko-Anwendung
Der EU AI Act arbeitet mit unterschiedlichen Risikostufen. Dadurch sollen Anwendungen mit geringen Risiken nicht denselben Anforderungen unterliegen wie Systeme, die weitreichende Entscheidungen über Menschen treffen.
Viele alltägliche KI-Funktionen können in die Kategorie mit geringem oder minimalem Risiko fallen. Dazu können beispielsweise Spamfilter, einfache Textassistenten oder unterstützende Funktionen in Bürosoftware gehören. Für solche Anwendungen gelten nicht automatisch die umfangreichen Anforderungen an Hochrisiko-KI.
Anders kann es aussehen, wenn künstliche Intelligenz in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt wird. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Anwendungen in den Bereichen:
- Beschäftigung und Personalmanagement
- Bildung und berufliche Bewertung
- kritische Infrastruktur
- biometrische Identifizierung
- Gesundheitsversorgung
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Migration und Grenzkontrolle
- Zugang zu wesentlichen öffentlichen oder privaten Leistungen
Ein KI-gestütztes Werkzeug, das lediglich eine Stellenanzeige sprachlich überarbeitet, ist anders zu bewerten als ein System, das Bewerber automatisch bewertet, sortiert oder aussortiert.
Die umfassenderen Regeln für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen gelten nach der aktuellen europäischen Zeitplanung teilweise erst ab Dezember 2027. Für KI-Systeme, die in regulierte Produkte wie Maschinen oder bestimmte technische Anlagen integriert sind, gelten teilweise Übergangsfristen bis August 2028.
Unternehmen sollten trotzdem bereits jetzt prüfen, ob geplante KI-Projekte künftig als Hochrisiko-System eingeordnet werden könnten.
Unternehmen brauchen einen Überblick über ihre KI-Anwendungen
Der erste praktische Schritt beim EU AI Act für Unternehmen ist eine Bestandsaufnahme. Viele Geschäftsführungen wissen zwar, welche offiziellen Anwendungen eingekauft wurden. Sie wissen aber nicht immer, welche frei verfügbaren KI-Dienste einzelne Mitarbeitende zusätzlich verwenden.
Typische Anwendungen sind beispielsweise:
- ChatGPT oder vergleichbare Chatbots
- Microsoft Copilot
- KI-gestützte Übersetzungsdienste
- automatische Gesprächszusammenfassungen
- Bild- und Videogeneratoren
- intelligente Funktionen in CRM-Systemen
- Bewerbermanagement mit automatischer Bewertung
- KI-Funktionen in Buchhaltung oder Warenwirtschaft
- Chatbots auf der eigenen Website
- automatisierte Analyse von Kundenanfragen
- KI-Unterstützung bei Programmierung und Softwareentwicklung
Ein einfaches KI-Verzeichnis schafft Transparenz. Darin können das verwendete Werkzeug, der verantwortliche Bereich, der Zweck, die verarbeiteten Daten und mögliche Auswirkungen dokumentiert werden.
Ohne diese Übersicht lässt sich kaum bewerten, welche Maßnahmen erforderlich sind. Gleichzeitig kann die Bestandsaufnahme Anwendungen sichtbar machen, die mehrfach eingekauft wurden oder ohne Freigabe verwendet werden.
KI-Kompetenz der Mitarbeitenden wird zur Unternehmensaufgabe
Ein zentraler Bestandteil des EU AI Acts für Unternehmen ist die sogenannte KI-Kompetenz. Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, sollen Maßnahmen ergreifen, damit beteiligte Mitarbeitende über die notwendigen Kenntnisse verfügen.
Dabei schreibt der AI Act keine einheitliche Schulung, kein bestimmtes Zertifikat und keinen festen Stundenumfang vor. Die Maßnahmen sollen zum jeweiligen Werkzeug, Einsatzbereich und Risiko passen.
Mitarbeitende, die einen Textassistenten für erste Entwürfe verwenden, benötigen andere Kenntnisse als Personen, die ein KI-System zur Bewertung von Bewerbungen bedienen. Auch technische Erfahrung, Ausbildung und Verantwortungsbereich dürfen berücksichtigt werden.
Eine grundlegende Qualifizierung sollte unter anderem folgende Fragen beantworten:
- Welche KI-Systeme nutzt unser Unternehmen?
- Für welche Aufgaben dürfen sie eingesetzt werden?
- Welche Daten dürfen eingegeben werden?
- Wie zuverlässig sind die Ergebnisse?
- Was sind sogenannte Halluzinationen?
- Wann müssen Ergebnisse durch einen Menschen geprüft werden?
- Wo können Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte betroffen sein?
- Welche Inhalte müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden?
- Wer ist bei Unsicherheiten der Ansprechpartner?
Auch Unternehmen, deren Mitarbeitende ChatGPT lediglich für Werbetexte oder Übersetzungen verwenden, sollten sie über typische Risiken wie fehlerhafte oder erfundene Informationen informieren.
Es ist kein spezieller KI-Beauftragter vorgeschrieben. Unternehmen sollten aber eindeutig festlegen, wer eingesetzte Werkzeuge freigibt, Richtlinien aktualisiert und Fragen aus den Fachabteilungen beantwortet.
Wann muss der Einsatz von KI transparent gemacht werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten bestimmte Transparenzpflichten des EU AI Acts. Dabei muss genau unterschieden werden, wer ein System bereitstellt, wer es verwendet und welche Art von Inhalt erzeugt wird.
Direkte Interaktion mit einem KI-System
Menschen müssen grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie direkt mit einem KI-System kommunizieren und dies nicht ohnehin offensichtlich ist.
Für Unternehmen kann das beispielsweise relevant sein, wenn auf der Website ein KI-gestützter Kundenservice-Chatbot eingesetzt wird. Nutzer sollten erkennen können, dass sie nicht mit einem menschlichen Mitarbeiter sprechen.
Ein einfacher Hinweis wie „Sie kommunizieren mit unserem digitalen KI-Assistenten“ kann für die Transparenz sorgen. Wie die konkrete Umsetzung aussehen muss, hängt vom jeweiligen System und Einsatzbereich ab.
KI-generierte Bilder, Audio- und Videoinhalte
Für künstlich erzeugte oder wesentlich manipulierte Inhalte können Kennzeichnungsanforderungen gelten. Besonders wichtig ist dies bei sogenannten Deepfakes, bei denen reale Personen oder Situationen täuschend echt künstlich dargestellt oder verändert werden.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen bestimmte Ausgaben außerdem technisch so kennzeichnen, dass sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkannt werden können. Unternehmen, die fertige KI-Werkzeuge lediglich nutzen, haben jedoch nicht automatisch dieselben technischen Pflichten wie deren Entwickler.
Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Wer KI-generierte oder manipulierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss unter bestimmten Voraussetzungen offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder bearbeitet wurden.
Das bedeutet nicht, dass jede intern formulierte E-Mail oder jeder mit KI überarbeitete Produkttext pauschal gekennzeichnet werden muss. Entscheidend sind Inhalt, Zweck, Veröffentlichungsform und der menschliche redaktionelle Einfluss.
Unternehmen sollten deshalb eine einfache Regel festlegen, wann eine Kennzeichnung notwendig ist und wer diese Entscheidung vor der Veröffentlichung prüft.
Welche KI-Anwendungen sind verboten?
Der EU AI Act verbietet bestimmte Praktiken, deren Risiken als nicht akzeptabel eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem bestimmte Formen schädlicher Manipulation, Social Scoring und einzelne biometrische Anwendungen.
Für normale mittelständische Unternehmen sind viele dieser Verbote nicht Teil des täglichen Arbeitsalltags. Trotzdem sollten besonders Personalabteilungen, Sicherheitsverantwortliche und Anbieter eigener KI-Lösungen die Regeln kennen.
Kritisch können beispielsweise Systeme sein, die Schwächen oder besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen gezielt ausnutzen. Auch bestimmte Anwendungen zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder zur automatisierten Bewertung von Personen können rechtlich problematisch oder unzulässig sein.
Wenn künstliche Intelligenz Entscheidungen über Bewerber, Mitarbeitende, Kunden oder andere Personen vorbereitet, sollte vor der Einführung eine fachliche und rechtliche Prüfung erfolgen.
Datenschutz und EU AI Act gemeinsam betrachten
Der EU AI Act ersetzt nicht die Datenschutz-Grundverordnung. Beide Regelwerke können gleichzeitig relevant sein.
Wer personenbezogene Daten in ein KI-System eingibt, benötigt weiterhin eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage. Zudem müssen Zweckbindung, Datenminimierung, Informationspflichten und mögliche Risiken für betroffene Personen berücksichtigt werden.
Unabhängig von der konkreten rechtlichen Einordnung sollten Unternehmen klare technische Regeln festlegen:
- keine vertraulichen Informationen in nicht freigegebene KI-Dienste eingeben
- geschäftliche und private Konten voneinander trennen
- zentrale Unternehmenslizenzen verwenden
- Zugriffe nach Rollen und Aufgaben vergeben
- ausgeschiedene Mitarbeitende vollständig entfernen
- externe KI-Erweiterungen vorab prüfen
- Protokollierung und Aufbewahrung berücksichtigen
- wichtige Ergebnisse fachlich kontrollieren
- Berechtigungen regelmäßig überprüfen
Besonders bei KI-Funktionen innerhalb von Microsoft 365 sollte geprüft werden, auf welche Dateien und Datenbereiche ein Benutzer zugreifen kann. Ein KI-Assistent kann nur dann sinnvoll und sicher arbeiten, wenn auch die zugrunde liegenden Berechtigungen sauber gepflegt sind.
Warum eine interne KI-Richtlinie sinnvoll ist
Eine interne KI-Richtlinie übersetzt abstrakte Vorgaben in verständliche Regeln für den Arbeitsalltag. Sie sollte nicht ausschließlich aus Verboten bestehen. Mitarbeitende brauchen Klarheit darüber, welche Anwendungen erlaubt sind und wie sie diese produktiv nutzen dürfen.
Eine praktikable KI-Richtlinie kann folgende Punkte enthalten:
- freigegebene KI-Werkzeuge
- erlaubte Einsatzbereiche
- nicht zulässige Daten und Inhalte
- erforderliche Prüfung der Ergebnisse
- Regeln für KI-generierte Bilder und Texte
- Kennzeichnungspflichten
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Verantwortlichkeiten und Freigaben
- Dokumentation wichtiger KI-Anwendungen
- Vorgehen bei Fehlern oder Sicherheitsvorfällen
Die Richtlinie sollte zur Größe und Arbeitsweise des Unternehmens passen. Ein kleiner Betrieb benötigt kein umfangreiches Handbuch mit komplizierten Freigabestufen. Einige verständliche Seiten, verbindliche Ansprechpartner und kurze Schulungen können bereits eine solide Grundlage schaffen.
Sieben Schritte für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz
Unternehmen können den EU AI Act mit einem strukturierten Vorgehen umsetzen.
1. KI-Anwendungen erfassen
Zunächst wird dokumentiert, welche KI-Systeme offiziell oder inoffiziell verwendet werden. Dabei sollten alle Fachabteilungen einbezogen werden.
2. Einsatzzweck und Daten prüfen
Für jedes Werkzeug wird festgehalten, welche Aufgaben damit erledigt und welche Informationen verarbeitet werden. So werden sensible Anwendungen schneller sichtbar.
3. Rolle und Risiko einordnen
Das Unternehmen prüft, ob es ein fremdes System lediglich nutzt, eine eigene Lösung anbietet oder KI in ein eigenes Produkt integriert. Anschließend wird die Anwendung einer Risikostufe zugeordnet.
4. Freigegebene Werkzeuge festlegen
Mitarbeitende sollten wissen, welche KI-Anwendungen geschäftlich verwendet werden dürfen. Nicht freigegebene Privatkonten und unkontrollierte Browser-Erweiterungen können dadurch reduziert werden.
5. KI-Richtlinie erstellen
Die wichtigsten Regeln werden verständlich dokumentiert. Dazu gehören insbesondere Datenschutz, Ergebniskontrolle, Kennzeichnung und der Umgang mit vertraulichen Informationen.
6. Mitarbeitende qualifizieren
Schulungen und Anleitungen werden auf die tatsächlichen Aufgaben abgestimmt. Eine Marketingabteilung braucht andere Beispiele als Personalwesen, IT oder Geschäftsführung.
7. Nutzung regelmäßig überprüfen
KI-Systeme, gesetzliche Vorgaben und interne Prozesse verändern sich schnell. Das Verzeichnis und die Richtlinie sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden.
Was der EU AI Act für Unternehmen in Düsseldorf und Köln bedeutet
Düsseldorf und Köln sind Standorte mit zahlreichen Dienstleistungsunternehmen, Agenturen, Beratungen, Handelsbetrieben, Technologieunternehmen und mittelständischen Arbeitgebern. In vielen dieser Unternehmen wird generative KI bereits für Kommunikation, Recherche, Dokumentation oder interne Prozesse eingesetzt.
Die Herausforderung besteht häufig nicht darin, dass keine KI verwendet wird. Vielmehr fehlt ein vollständiger Überblick über die vorhandenen Werkzeuge und deren tatsächliche Nutzung.
Ein Unternehmen mit mehreren Abteilungen oder Standorten sollte deshalb einheitliche Regeln schaffen. Es ist problematisch, wenn die Geschäftsführung eine freigegebene Microsoft-Umgebung nutzt, während einzelne Mitarbeitende vertrauliche Inhalte über private Konten in andere KI-Dienste übertragen.
releon unterstützt Unternehmen aus Düsseldorf, Köln und dem Rheinland bei der technischen Bestandsaufnahme, der Auswahl geeigneter Unternehmenslösungen und der sicheren Einbindung von KI in vorhandene Microsoft- und Cloud-Umgebungen.
Dabei geht es nicht um eine rechtliche Einzelfallprüfung. Der technische Beitrag besteht darin, freigegebene Anwendungen, Benutzerkonten, Berechtigungen, Datenzugriffe und Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar zu organisieren.
Checkliste zum EU AI Act für Unternehmen
Folgende Fragen helfen bei einer ersten Bestandsaufnahme:
- Welche KI-Anwendungen werden im Unternehmen genutzt?
- Sind auch nicht offiziell freigegebene Werkzeuge im Einsatz?
- Wer ist für die Auswahl und Freigabe zuständig?
- Welche Daten werden in die Systeme eingegeben?
- Werden personenbezogene oder vertrauliche Informationen verarbeitet?
- Treffen KI-Systeme Entscheidungen über Menschen?
- Werden Kunden oder Bewerber durch KI bewertet?
- Ist für Nutzer erkennbar, wenn sie mit einem Chatbot kommunizieren?
- Werden KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht?
- Gibt es verbindliche Regeln zur Kennzeichnung?
- Sind die Mitarbeitenden über Fehler und Risiken informiert?
- Werden KI-Ergebnisse vor der Nutzung kontrolliert?
- Sind Berechtigungen in Microsoft 365 sauber eingerichtet?
- Gibt es eine interne KI-Richtlinie?
- Werden Anwendungen und Regeln regelmäßig überprüft?
Fazit: KI kontrolliert nutzen statt pauschal verbieten
Der EU AI Act für Unternehmen macht den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht grundsätzlich kompliziert oder unzulässig. Die Verordnung verlangt vor allem, Risiken passend zum jeweiligen Einsatzbereich zu betrachten und Verantwortung klar zuzuordnen.
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen beginnt die Umsetzung mit einfachen Maßnahmen: eingesetzte Werkzeuge erfassen, freigegebene Anwendungen festlegen, Mitarbeitende qualifizieren und verständliche Regeln dokumentieren.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn KI direkt mit Kunden kommuniziert, Inhalte veröffentlicht, personenbezogene Daten verarbeitet oder Entscheidungen über Menschen vorbereitet. In diesen Fällen sollten Transparenz, menschliche Kontrolle und eine fachliche Prüfung von Anfang an eingeplant werden.
releon unterstützt Unternehmen aus Düsseldorf und Köln dabei, KI-Anwendungen technisch sicher in bestehende IT-Strukturen einzubinden. Dazu gehören geschützte Benutzerkonten, klare Berechtigungen, zentrale Unternehmenslizenzen und nachvollziehbare Datenzugriffe.
Wer jetzt klare Grundlagen schafft, kann die Vorteile künstlicher Intelligenz nutzen, ohne Sicherheit, Datenschutz und organisatorische Verantwortung aus dem Blick zu verlieren.
Häufig gestellte Fragen zum EU AI Act für Unternehmen
Gilt der EU AI Act auch, wenn ein Unternehmen nur ChatGPT oder Microsoft Copilot verwendet?
Auch Unternehmen, die vorhandene KI-Systeme lediglich beruflich nutzen, können als Betreiber beziehungsweise „Deployer“ gelten. Welche konkreten Pflichten entstehen, hängt vom Werkzeug und dessen Einsatzzweck ab. Maßnahmen zur KI-Kompetenz der beteiligten Mitarbeitenden sind grundsätzlich relevant.
Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?
Nein. Es besteht keine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden mit KI erstellten oder überarbeiteten Text. Besondere Transparenzpflichten gelten unter anderem für künstlich erzeugte oder manipulierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden. Der konkrete Einsatz muss im Einzelfall betrachtet werden.
Ist eine KI-Schulung für alle Mitarbeitenden Pflicht?
Der AI Act schreibt keine einheitliche Schulung und kein bestimmtes Zertifikat vor. Unternehmen sollen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ergreifen, die zum Wissen der Mitarbeitenden, zum eingesetzten System und zum jeweiligen Risiko passen.
Benötigt jedes Unternehmen einen KI-Beauftragten?
Nein. Eine bestimmte Organisationsstruktur oder ein eigener KI-Beauftragter ist nicht generell vorgeschrieben. Trotzdem sollte eindeutig festgelegt werden, wer KI-Anwendungen freigibt, interne Regeln pflegt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Wann gilt ein KI-System als Hochrisiko-System?
Ein KI-System kann als hochriskant gelten, wenn es in besonders sensiblen Bereichen eingesetzt wird und erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben kann. Dazu können bestimmte Anwendungen im Personalwesen, in der Bildung, bei kritischer Infrastruktur oder bei biometrischen Verfahren gehören.
Darf ein Unternehmen KI nach dem AI Act weiterhin für Marketing verwenden?
Grundsätzlich ja. Unternehmen sollten jedoch auf Datenschutz, Urheberrechte, Ergebniskontrolle und mögliche Kennzeichnungspflichten achten. Mitarbeitende sollten außerdem wissen, welche Werkzeuge freigegeben sind und welche Informationen nicht eingegeben werden dürfen.
Wie kann releon bei der Umsetzung unterstützen?
releon kann Unternehmen dabei unterstützen, eingesetzte KI-Werkzeuge technisch zu erfassen, geeignete Unternehmenslösungen auszuwählen und Benutzerkonten, Berechtigungen sowie Datenzugriffe sicher zu konfigurieren. Eine rechtliche Bewertung des konkreten Einsatzfalls sollte bei Bedarf zusätzlich durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erfolgen.





